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   FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9037/03   

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https://dejure.org/2004,18463
FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9037/03 (https://dejure.org/2004,18463)
FG Berlin, Entscheidung vom 21.06.2004 - 9 K 9037/03 (https://dejure.org/2004,18463)
FG Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 9 K 9037/03 (https://dejure.org/2004,18463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zusammenveranlagung bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft; Diskriminierung der Lebensgemeinschaft gegenüber der Ehe; Vergleichbarkeit von Lebensgemeinschaft mit vertraglichem Kündigungsrecht und Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Zusammenveranlagung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2051
  • EFG 2005, 1201
  • EFG 2005, 1202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9037/03
    Die Auffassung, die Zusammenveranlagung sei direkter Ausfluss des in Art. 6 Abs. 1 GG garantierten besonderen Schutzes der Ehe und damit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht zugänglich, verkenne, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes betreffenden Entscheidung vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 313) darauf abgestellt habe, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft ein aliud zur Ehe darstelle.

    Dies war ihnen auch nicht möglich, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfGE 105, 313, 345, mit weiteren Nachweisen) prägendes Element der Ehe die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer Lebensgemeinschaft bildet.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9037/03
    Der von dem Kläger gerügte Verstoß der allein Ehegatten privilegierenden Regelung des § 26 Abs. 1 EStG gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG setzt zunächst voraus, dass wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (grundlegend: BVerfGE 1, 14, 52), d.h. dass an gleichartige Lebenssachverhalte unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft werden.
  • BFH, 14.03.1989 - I R 39/85

    DBA-Indien - Gesellschaft mit Sitz in Indien - Veräußerung einer Beteiligung -

    Auszug aus FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9037/03
    Es kann hierbei offen bleiben, ob überhaupt eine die - hier sich zu Gunsten des Steuerpflichtigen auswirkende - Analogie (vgl. zum Geltungsbereich des Analogieverbots im Steuerrecht BFHE 156, 457 , mit weiteren Nachweisen) rechtfertigende planwidrige Regelungslücke vorliegt.
  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auch die FG halten übereinstimmend die Nichtanwendung des Splittingtarifs bei Lebenspartnerschaften für verfassungsgemäß (vgl. Urteile des FG des Saarlandes vom 21. Januar 2004 1 K 466/02, EFG 2004, 568; des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2005, 51; des FG Hamburg vom 8. Dezember 2004 II 510/03, EFG 2005, 705; des Niedersächsischen FG vom 15. Dezember 2004 2 K 292/03, EFG 2005, 606; des FG Berlin vom 21. Juni 2004 9 K 9214/03, Internationales Steuerrecht 2005, 540, und 9 K 9037/03, EFG 2005, 1202, jeweils m.w.N.; zur vergleichbaren Problemstellung der Steuerklasse für den eingetragenen Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer: Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. August 2005 3 K 55/04, EFG 2005, 1949).
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